Führerschein Klasse A1 (125 er)

  • Leichtkrafträder
    Motorrad bis 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kW Motorleistung. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h bbH gefahren werden.
Voraussetzung:
  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt " Mindestalter: 16
  • Vorbesitz: -
  • Eingeschlossene Klasse: M
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung 

 



Quelle: Landesverband der Hessischen Fahrlehrer e.V.