Führerschein Klasse BE (PKW m. Anhänger)

Fahrzeugtyp:
  • PKW mit Anhänger
    Seit dem 1.1.1999 benötigen Sie einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen wollen: Anhänger über 750 kg zG, wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw, Anhänger über 750 kg zG, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t. Die ehemalige Klasse 3 erlaubt das Ziehen aller einachsigen Anhänger, auch Tandemachsen.

Voraussetzung:
  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt Mindestalter: 18
  • Vorbesitz: B
  • Ausbildung: Praxis
  • Prüfung: Praktische Prüfung



Quelle: Landesverband der Hessischen Fahrlehrer e.V.